Urteil des EuGH.

Arbeitszeiten von Arbeitnehmern müssen seitens der Arbeitgeber systematisch erfasst werden.

Laut einem Urteil des EuGH müssen dies alle EU-Staaten durchsetzen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. 

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. 

Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte. Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reiche demnach nicht aus. 

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. 

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen (Rechtssache C-55/18). 

Wie in Deutschland besteht in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden daher nicht erfasst. Der Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor. 

Der gab der Gewerkschaft nun recht. Danach müssen alle EU-Staaten "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.