Startschuss.

Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt.

Nachdem der ursprünglich geplante Termin zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verschoben wurde, steht nun der 01.01.2023 als neuer Stichtag fest. 

Zum Jahreswechsel wird die eAU die herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) komplett ablösen. Der Krankenversicherte soll sich dann, z.B. per Telefon oder E-Mail, beim Arbeitgeber krankmelden können und der Arbeitsgeber muss sich die Krankmeldung selbst besorgen. Hierzu wird die eAU auf dem Server der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-Server) bereitgestellt, wo sie der Arbeitgeber abrufen kann, sobald sie vorliegt. Unter Umständen kann dies mehrere Tage dauern. 

Damit der Arbeitgeber die eAU abrufen kann, verlangt der Gesetzgeber einen Abgleich des Beschäftigtenverhältnisses. Die hierzu erforderlichen Stammdaten, des erkrankten Mitarbeiters, werden direkt aus ZEUS® und der zuvor eingerichteten Schnittstelle des Lohnprogramms übernommen. Nach erfolgtem Abgleich kann die eAU einfach über ZEUS® eXperience vom GKV-Server durch den Arbeitgeber abgerufen werden.

 

Zertifizierung läuft.

ISGUS bereitet zur Zeit die Zertifizierung für den reibungslosen Abruf der eAU durch die ITSG (Informationstechnische Servestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) vor. Dadurch werden pünktlich zum 01.01.2023 alle programmtechnischen Voraussetzungen für Sie bereit stehen, damit Sie nach allen gesetzlichen Vorgaben die eAU abrufen können.

 

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