Startklar mit ZEUS®.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01. Januar 2023.

Die eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist in aller Munde. Ab dem 01. Januar 2023 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Mitarbeiter digital vom zentralen Server der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrufen müssen.

Zum Krankmelden kann sich der Erkrankte künftig z.B. per Anruf oder E-Mail usw. beim Arbeitgeber krankmelden. Der klassische "gelbe Schein" dient dann nur noch als persönlicher Nachweis für den Versicherten.

 

Ausnahmen

  • Das eAU Verfahren gilt nur für Arbeitnehmer die gesetzlich krankenversichert sind.
    Für Privatversicherte gibt es kein vergleichbares Verfahren.
  • Nicht jeder Arbeitsausfall wird über die eAU gemeldet.
    Ausnahmen sind z.B. Reha-Maßnahmen, Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland oder auch die privatärztliche Behandlung eines gesetzlich Krankenversicherten.

 

Wie ist der Ablauf?

Der leistungserbringende Arzt meldet die eAU der Krankenkasse. Von dort geht sie weiter zur GKV.
Auf dem GKV-Server steht sie ggf. jedoch erst nach mehreren Tagen zum Abruf bereit, bis sie schließlich automatisch an ZEUS® übergeben wird. 
Vor dem Abruf schreibt der Gesetzgeber den Abgleich des Beschäftigtenverhältnisses mit Daten aus einem "systemgeprüften" Lohnprogramms vor. Diese Daten werden z.B. einmal pro Monat in ZEUS® importiert. 
ITSG-konform wird in ZEUS®, vor jeder Sitzung, der zum Abruf berechtigte Anwender, per 2-Faktor-Authentifizierung, berechtigt. 

 

Startklar mit ZEUS®

Der eAU-Abruf vom GKV-Server erfolgt nach Vorgabe des Gesetzgebers über Lohnprogramme und zertifizierte Zeitwirtschaftssysteme.
Nach Abschluss der Pilotierung wird die ZEUS® Systemlösung noch 2022 von der ITSG zertifiziert und ist somit ab Januar sofort startklar.

Weitere Vorteile:

  • ZEUS® läuft dabei regelmäßig, Lohnprogramme hingegen oft nur am Monatsende.
  • Keine doppelte Datenpflege in den ZEUS® Kalendern.
  • Farbliche Darstellung des aktuellen Status des eAU-Abrufs, z.B. Ausstehend, Liegt vor, Liegt nicht vor, Storniert
  • Auswertung der eAU Status aller Beschäftigten mit dem ZEUS® Reporting. 
  • Automatische Benachrichtigungen (z.B. Pushnachrichten auf Ihr Smartphone) möglich.

Das Handling wird für den ZEUS® User unkompliziert und einfach, da komplexe Prozesse vollständig im Hintergrund ablaufen.

 

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