"Gelbe Zettel" ade.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll "gelbe Zettel" ablösen.

Seit dem 01. Januar 2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von den Arztpraxen zu den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Der gesetzlich krankenversicherte Patient erhält zunächst allerdings weiterhin eine ausgedruckte AU - also einen "gelben Zettel" - für seinen Arbeitgeber. Aktuell hakt dieser neue Ablauf jedoch noch, da viele Arztpraxen noch nicht dafür ausgestattet sind.

Zum 01. Juli 2022 soll die AU dann komplett papierlos werden. Dann bekommt auch der Krankenversicherte keine herkömmliche AU mehr in Papierform, sondern muss sich bei seinem Arbeitgeber bspw. telefonisch, per E-Mail oder auch WhatsApp krank melden können. Der Arbeitgeber ruft dann selbst die eAU vom Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab. 

Dieser Abruf ist über das Lohnprogramm vorgesehen, weil vor einer eAU-Abfrage die Gültigkeit des Beschäftigtenverhältnis überprüft werden muss. Die eAU beinhaltet, neben Beginn und Ende der Krankschreibung, auch ein Kennzeichen, falls eine Folgeerkrankung vorliegt.

Stand heute müssen diese Daten noch von der herkömmlichen AU manuell in ZEUS® eingepflegt werden.
In Zukunft wird dieser Schritt dann hingegen digital möglich sein.