Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 ist klar: Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, die ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Arbeitszeiterfassung fordert – zum Schutz der Mitarbeitenden und zur rechtssicheren Dokumentation von Überstunden.
Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht unter anderem vor:
- Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen elektronisch erfasst werden
- Die Dokumentation muss am selben Kalendertag erfolgen
- Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber
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